Die Wiener Nacht des Tanzes

Corona POLICY Der Wiener nacht des Tanzes

Thomas Kraml Porträt

...Nichts ist dem Menschen so unentbehrlich wie der Tanz!
Nach über zwei Jahren Pandemie blicken wir mit Optimismus in die Zukunft und freuen uns auf eine rauschende Ballnacht voller Tanz und Musik.
 

CORONA POLICY FÜR EINe rauschende Ballnacht

Pkt. 1 

GELD ZURÜCK GARANTIE – ABSAGE BALLNACHT

Sollte auf Grund von behördlichen Bestimmungen die Durchführung der Wiener Nacht des Tanzes unmöglich sein (hierzu zählt auch die Einführung einer Indoor Maskenpflicht), verpflichtet sich der Veranstalter zur Rücküberweisung des Geldbetrages für bereits erworbener Tickets innerhalb von sieben Werktagen ab Absage des Balles. 

Pkt.2 

GELD ZURÜCKGARANTIE BEI POSITIVEM PCR TEST

Personen die auf Grund eines positiven PCR Test nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, erhalten bei Übermittlung besagten Testergebnisses in Verbindung mit einem Absonderungsbescheid den Betrag für das erworbene Ticket zurück. Eine etwaige Positivtestung muss ausnahmslos im Zeitraum vom 27. Dezember 2022 bis inkl. 07. Jänner 2023 erfolgt sein und jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung (spätestens 07. Jänner 2023, 19:00 Uhr) digital an office@taenzerball.at übermittelt worden sein. Wir bitten um Verständnis, dass Absagen nach beschriebenen Zeitpunkt zu keinem Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises führen.

Pkt. 3

Die Wiener Nacht des Tanzes wird grundsätzlich nach der 2 G Regel (geimpft oder genesen) durchgeführt, welche aus heutiger Sicht auf Grund von fehlenden gesetzlichen Vorschriften NICHT kontrolliert wird und somit eine uneingeschränkte Teilnahme (unabhängig vom persönlichen Immunstatus) an der Ballveranstaltung ermöglicht. Sollte es seitens des Gesetzgebers zu Covid Verschärfungen hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen  kommen, berechtigt ein nicht aufrechtes Impf- bzw. Genesungszertifikat NICHT zum Rücktritt, Umbuchung, Stornierung oder Rückzahlung von bereits erworbenen Tickets. Das Risiko und ein etwaiger finanzieller Schaden kann in diesen Fällen (z.B.: Nichterfüllung einer entsprechenden 2G od. 3G Regel) nicht vom Veranstalter übernommen werden.

Pkt. 4

Die bisherige Coronaerfahrung hat gezeigt, dass mit periodischen Wellen inkl. erheblichen Schwankungen der Infektionszahlen zu rechnen ist. Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb von Ballkarten im vollen Bewusstsein dieser Tatsache erfolgt. Sollten Gäste auf Grund ihres persönlichen Sicherheitsempfindens auf den Besuch der Ballveranstaltung verzichten wollen, so ist dies die höchstpersönliche Entscheidung jedes einzelnen Ballbesuchers. Wir bitten um Verständnis, dass die Nicht-Teilnahme aus privaten Gründen nicht zum Rücktritt, Umbuchung, Stornierung oder Rückzahlung von bereits erworbenen Tickets berechtigt. Das Risiko und ein etwaiger finanzieller Schaden kann in diesen Fällen nicht vom Veranstalter übernommen werden.